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Wissenswertes: Neuwagengarantie


Wer sich heutzutage ein neues Auto kauft, wird oft mit den Details zu Gewährleistungen und Garantien konfrontiert. Doch was genau ist eine Neuwagengarantie eigentlich? Und wodurch unterscheidet sich eine Neuwagengarantie von einer Gewährleistung?
Die Neuwagengarantie ist eigentlich eine Kombination aus der Herstellergarantie eines Autos, und der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung beim Kauf eines Neuwagens.

 

Mit 1. Jänner 2002 hat die EU das Gewährleistungsrecht bei Autos von 1 Jahr auf 2 Jahre erhöht. Doch was bedeutet der Begriff Gewährleistung eigentlich genau?
Die Gewährleistung von 2 Jahren beim KFZ-Kauf (Neuwagen) besagt, dass ein Neuwagen ohne Sachmängel ausgeliefert werden muss. Etwaige Abänderungen dieser Gewährleistung in Kaufverträgen sind rechtswidrig. Andere Vertragsbedingungen wären demnach nicht zulässig.
Sollten also in den ersten 24 Monaten nach Kauf eines Neuwagens Mängel am Fahrzeug auftreten, so ist der Verkäufer zu einer Mängelbeseitigung durch Reperatur verpflichtet. Alternativ kann auch eine Minderung des ursprünglichen Kaufpreises vereinbart werden.
Sollten nach einem 2ten Reperaturversuch die Mängel nicht beseitigt werden, so hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Mehr Werbewirksamkeit erzielen durch die Herstellergarantie

Während bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung kein Spielraum besteht, kann jeder Neuwagenhändler, sein Angebot mit einer Herstellergarantie für Kunden attraktiver machen. All das was über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinausgeht (Rostfreiheit, Lackierungshaltbarkeit, mehr Teilgarantien, etc..) kann (muss aber nicht) in einer eigenen Herstellergarantie formuliert werden.
Diese zusätzlichen Garantien können je nach Automarke sehr unterschiedlich sein. Ebenfalls möglich ist die Knüpfung einer Herstellergarantie an bestimmte Bedingungen (Bsp.: regelmäßiges Service).
Hier sollte man sich als Käufer auf jeden Fall genau informieren und die Angebote vergleichen.
Die sogenannte "Neuwagengarantie" ist also in diesem Sinne eigentlich ein Sammelbegriff für die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, und die (flexible) Herstellergarantie, die es den Autoherstellern ermöglicht, sich von den Mitbewerbern abzuheben.