Welche Autos können verpfändet werden - und welche nicht?
Nicht jedes Fahrzeug ist automatisch für ein Pfanddarlehen geeignet. Damit wir Ihr Fahrzeug als Pfandsicherheit akzeptieren können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Bedingungen erfüllt sein müssen – und welche Fahrzeuge ausgeschlossen sind.

Auto als Pfandsicherheit - die Vorraussetzungen:
1. Sie sind der Eigentümer des Fahrzeugs
Das Auto muss auf Sie zugelassen sein – nur dann können wir es als Pfandsicherheit akzeptieren.
2. Kein Leasing- oder Firmenfahrzeug
Fahrzeuge, die geleast oder auf eine Firma zugelassen sind, können nicht verpfändet werden.
3. Fahrzeugpapiere & Reserveschlüssel vorhanden
Für die Belehnung benötigen wir:
- Typenschein
- Zulassungsschein
- Einen funktionstüchtigen Reserveschlüssel
Der Typenschein und der Reserveschlüssel werden während der Belehnungsdauer bei uns sicher verwahrt.
4. Gültiges Pickerlgutachten und guter Allgemeinzustand
Das Fahrzeug muss ein gültiges §57a-Gutachten („Pickerl“) vorweisen – dieses darf nicht abgelaufen sein. Außerdem sollte sich das Fahrzeug in einem guten, unbeschädigten Allgemeinzustand befinden.
5. Zulassung in Österreich
Wir belehnen ausschließlich Fahrzeuge, die in Österreich zugelassen sind.
6. Maximal 10 Jahre alt
In der Regel darf das Auto nicht älter als 10 Jahre sein. Für Ausnahmen siehe unten.
Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie ein Pfanddarlehen bei Money Rent in Anspruch nehmen.
Häufige Fragen
Mein Auto ist älter als 10 Jahre alt – kann es trotzdem verpfändet werden?
Grundsätzlich belehnen wir Fahrzeuge, die nicht älter als 10 Jahre sind. Aber: Es gibt Ausnahmen! Ob eine Belehnung möglich ist, hängt vom individuellen Fahrzeug ab – insbesondere vom aktuellen Verkehrswert. Manche Modelle und Marken behalten auch über Jahre hinweg einen vergleichsweise hohen Wert und können daher trotz ihres Alters für eine Pfandleihe infrage kommen. Fragen kostet nichts – wir prüfen das gerne für Sie!
Kann ich ein Oldtimer-Fahrzeug belehnen?
In Ausnahmefällen ja – allerdings benötigen wir dafür ein professionelles Wertgutachten mit Oldtimer-Expertise.
Benötigt mein Auto eine Teil- oder Vollkaskoversicherung?
Nein, für die Belehnung Ihres Fahrzeugs ist eine bestehende Haftpflichtversicherung vollkommen ausreichend.
Das Auto ist auf jemand anderen zugelassen – was nun?
Dann muss der eingetragene Zulassungsbesitzer am Tag der Belehnung persönlich anwesend sein und den Vertrag unterzeichnen. Für Rücklösung oder Verlängerung des Pfanddarlehens ist seine Anwesenheit nicht mehr nötig.
Ich habe eine Vollmacht – reicht das?
Leider nein. Der Zulassungsbesitzer muss persönlich erscheinen und den Pfandvertrag unterschreiben. Eine Vollmacht wird nicht akzeptiert.
Mein Fahrzeug ist nicht angemeldet – kann ich es trotzdem belehnen?
Ja, das ist möglich – sofern der Eigentumsnachweis klar ist. In diesem Fall wird das Fahrzeug für die Belehnungsdauer in einer unserer gesicherten Garagen abgestellt. Eine Weiterbenützung ist dabei nicht möglich.
Mein Auto hat zwei Zulassungsbesitzer – was gilt hier?
Beide Personen müssen zur Autobelehnung erscheinen und den Vertrag unterschreiben.
Kann ich mit dem Pfandkredit mein Leasingfahrzeug auslösen?
Ja, das ist möglich. In diesem Fall übernehmen wir die direkte Abwicklung mit dem Leasingunternehmen für Sie. Nach der Auslösung werden die Fahrzeugpapiere sowie der Reserveschlüssel bei uns hinterlegt.
Mein Auto ist noch kreditfinanziert (= von Dritten belastet) – ist eine Verpfändung möglich?
Ja, grundsätzlich ist auch eine Ablöse von bestehenden Krediten möglich. Voraussetzung ist, dass der Eigentumsnachweis nach der Ablöse auf Sie übergeht. Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung.

Kann ich auch mein Motorrad verpfänden?
Besitzen Sie kein Auto, aber ein Motorrad, kann auch dieses als Pfandsicherheit dienen – allerdings ohne Weiterbenützung während der Laufzeit. Die Fahrzeuge werden in einer versperrten Garage abgestellt. Im Winter kann dies auch als sichere Unterbringung dienen.
Können auch andere Fahrzeuge verpfändet werden?
Neben Autos und Motorrädern können in bestimmten Fällen auch andere Fahrzeugtypen wie Traktoren, Mopeds, Quads oder LKWs beliehen werden. Hier ist jedoch eine individuelle Prüfung erforderlich – pauschale Zusagen sind leider nicht möglich. Desweiteren obliegt die Zusage für eine Verpfändung hier dem jeweiligen Inhaber/Geschäftsführer des jeweiligen Pfandhauses.
Ob Ihr Fahrzeug für eine Belehnung infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren wie Zustand, Marktwert, Dokumentation und Verwendungsart ab.
Unser Tipp: Fragen Sie einfach nach! Wir prüfen gerne, ob eine Pfandleihe auch mit Ihrem Fahrzeug möglich ist – kostenlos und unverbindlich.
Ausschlussgründe für eine Verpfändung
- Fehlende Fahrzeugpapiere
- Abgelaufenes Pickerlgutachten (§57a)
- Kein Reserveschlüssel vorhanden
- Firmenfahrzeug
- Leasingfahrzeug
- Fahrzeug ist zu alt (meist über 10 Jahre, ausgenommen Sonderfälle)
- Fanrzeug ist beschädigt oder nicht mehr fahrtüchtig
Ob Auto oder Motorrad – wenn die Voraussetzungen stimmen, erhalten Sie bei uns rasch und unkompliziert einen Pfandkredit. Und wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug geeignet ist: Fragen Sie einfach kostenlos und unverbindlich an.