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LEXIKON-EINTRAG

Prolongation

Der Begriff "Prolongation" stammt ursprünglich aus dem Lateinischen und wird oft in Fachsprache verwendet, insbesondere in Finanz- und Rechtskontexten. Im allgemeinen Sprachgebrauch würde man hier von einer "Verlängerung" sprechen. In einem Pfandgeschäft ist mit Prolongation die Verlängerung der Laufzeit des Pfandkredits gemeint.

| Josef Korntheuer | Lexikon

Wenn ein Kunde einen Gegenstand bei einem Pfandhaus hinterlegt bzw. verpfändet, erhält er dafür einen Pfandkredit mit einer bestimmten Laufzeit, die in der Regel 1-3 Monate beträgt. Am Ende dieser Frist muss der Kunde den Pfandkredit einschließlich Zinsen und Gebühren zurückzahlen, um seinen verpfändeten Gegenstand wiederzubekommen.

Wenn der Kunde (=Pfandgeber) den Kredit nicht fristgerecht zurückzahlen kann oder will, bietet das Pfandhaus oft die Möglichkeit der Prolongation an. Dabei wird die Laufzeit des Pfandkredits verlängert, was dem Kunden mehr Zeit gibt, das benötigte Geld für die Rücklösung aufzutreiben bzw. seine Pfandschuld zu tilgen. Für die Prolongation fallen in der Regel zusätzliche Zinsen und Gebühren an, die auf den ursprünglichen Kreditbetrag aufgeschlagen werden.

Die Prolongation ist ein gängiges Instrument im Pfandgeschäft, um den Kunden Flexibilität zu bieten, allerdings erhöht sie auch die Gesamtkosten des Pfandkredits für den Kunden, da die Zinsen und Gebühren für die verlängerte Laufzeit anfallen.

Bei Money-Rent können sie ihren Pfandkredit jedes Monat zum Fälligkeitstag:

  • um ein weiteres Monat verlängern indem sie nur die Umsetzungsgebühr zahlen
  • den Pfandkredit verlängern und reduzieren
  • den gesamten Pfandkredit rücklösen und ihre Pfandschuld tilgen