Bei einem Pfandgeschäft vereinbaren der Pfandgeber und der Pfandnehmer (=Pfandhaus) einen sogenannten Pfandvertrag der als rechtliche Basis für dieses Pfandgeschäft dient.
Welche Pflichten hat ein Pfandgeber?
Der Pfandgeber hat im Rahmen eines Pfandgeschäfts mehrere Pflichten, die er erfüllen muss, um den Kreditvertrag ordnungsgemäß abzuschließen. Die wichtigsten Pflichten des Pfandgebers sind:
- Übergabe des Pfandgegenstands:
Der Pfandgeber muss den vereinbarten Wertgegenstand physisch an das Pfandhaus übergeben. Der Gegenstand dient als Sicherheit für den gewährten Kredit.
- Eigentumsnachweis:
Der Pfandgeber muss sicherstellen, dass er der rechtmäßige Eigentümer des verpfändeten Gegenstands ist. Es darf sich nicht um gestohlenes oder illegal erworbenes Eigentum handeln.
- Rückzahlung des Kredits:
Der Pfandgeber ist verpflichtet, seine Pfandschuld innerhalb der vereinbarten Frist zurückzuzahlen. Dazu gehören auch die aufgelaufenen Zinsen und eventuelle Gebühren.
- Einhalten der Fristen - insbesondere Zahlungstermine:
Der Pfandgeber muss die Rückzahlung innerhalb der festgelegten Frist vornehmen. Falls dies nicht möglich ist, muss er eine Verlängerung (Prolongation) beantragen, falls das Pfandhaus diese Option anbietet.
- Abholung des Pfandgegenstands:
Nach der vollständigen Rückzahlung des Pfandkredits, einschließlich Zinsen und Gebühren, ist der Pfandgeber verpflichtet, seinen verpfändeten Gegenstand innerhalb einer bestimmten Frist abzuholen. Bei einer Autobelehnung ist er verpflichtet sich den Reserveschlüssel und Typenschein im Pfandhaus abzuholen.
- Information bei Adressänderung:
Sollte sich die Adresse des Pfandgebers während der Laufzeit des Pfandkredits ändern, sollte er das Pfandhaus darüber informieren, insbesondere wenn es vertraglich festgelegt ist.
Wenn der Pfandgeber seinen Pflichten nicht nachkommt, insbesondere die Rückzahlung des Pfandkredits, hat das Pfandhaus das Recht, den verpfändeten Gegenstand zu verkaufen. Bei einer Autobelehnung mit Weiterbenützung verfällt bei Nichtbezahlung der monatlichen Umsetzungsgebühr das Nutzungsrecht. Der Pfandnehmer ist dann berechtigt, das belehnte Fahrzeug/Auto mit dem hinterlegten Reserveschlüssel abzuholen und zu garagieren. Man spricht hier umgangssprachlich auch von einem KFZ-Einzug. Ein solcher KFZ-Einzug ist für das Pfandhaus das letzte Mittel bei Nichtbezahlung der Pfandschuld um sich schadlos zu halten.